Ferienreise in die schönsten Städte Deutschlands

Deutachland Reisen   Dresden   Hamburg   Köln    München   Nürnberg    Bremen    Leipzig   Aachen   Mainz    Berlin    Bielefeld    Augsburg   Chemnitz    Bonn   Freiburg   Rüdesheim   Koblenz    Wernigerode    Einbeck     Impressum

Kein Geld für die Reisekasse? Bei 1a-Top-kredit bekommen Sie einen Kredit, Ohne Schufa-Anfrage!

Die häufig gestellten Fragen für den langfristigen Auslandsaufenthalt

  Was passiert, wenn Sie zurück nach Deutschland kommen?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie mit der gesetzlichen Krankenkasse

über eine Anwartschaft sprechen, die in der Regel monatlich ca. 35 Euro kostet.

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie Ihre Versicherung innerhalb der EU meist bestehen lassen.

Ausserhalb der EU sind es nur wenige Gesellschaften, die länger als drei Monate Versicherungsschutz bieten. Auch in diesem Fall ist zu empfehlen, mit der Versicherungsgesellschaft über eine Anwartschaftversicherung zu sprechen..

Unter Anwartschaft versteht man, dass die versicherte Person zu einem späteren Termin jederzeit wieder in den Vertrag einsteigen kann, ohne sich eine erneute Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.

Es gibt auch spezielle Krankenversicherungen, die der versicherten Person Versicherungsschutz sowohl im Ausland als auch in Deutschland bis drei Monate bieten.

 

Was passiert im Falle, dass Sie zwischendurch für ein paar Wochen nach Deutschland kommen?

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsschutz auch während des Aufenthalts im Heimatland, aber dieser Versicherungsschutz ist meistens auf ein bis drei Monate pro Versicherungsjahr beschränkt.


Ist es möglich den Vertarg zu verlängern, wenn Sie die Vertragslaufzeit überschritten?

Nach der Vorschrift des Bundesaufsichtsamtes kann man diese Auslandskrankenversicherungen nur bis zu maximal fünf Jahre abschließen.
Wenn Sie den Auslandsaufenthalt verlängern möchten und Versicherungsschutz nötigen, gibt es die Möglichkeit von einer Verlängerungsoption um fünf Jahre oder der Umstellung in die Normaltarife der Versicherungsgesellschaft, aber Sie sollten prüfen, ob der Versicherungsschutz dann noch weiterhin im Ausland gesichert wird.
Für die Residenten ( Personen, die permanent im Ausland leben ) gibt es Tarife mit unbegrenzter Laufzeit.

Wenn Ihr Aufenthalt maximal fünf Jahre dauert, Sie aber noch nicht genau wissen, wie lange Sie im Ausland bleiben, ist es sinnvoll, den Vertrag dann für fünf Jahre abzuschließen und dann mit der Versicherungsgesellschaft festzulegen, dass Sie im Falle vorzeitiger Rückkehr den Vertrag kündigen können.

 

Wer zahlt im Ausland? Die Versicherung oder Ihre derzeitige Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen mit verschiedenen Ländern über ein Sozialversicherungsabkommen. Das heißt: In diesen Ländern haben Sie Versicherungsschutz.
Aber dieser reicht nicht aus. Es könnte passieren, dass die Behandlung teurer in Ausland als in Deutschland ist.

Sie sollten unbedingt Ihre Krankenkasse fragen und sich über die angebotenen Leistungen informieren.

Die privaten Krankenversicherungendecken meist alle entstehenden Krankheits-und Behandlungskosten

innerhalb der Europäischen Union.

Quelle: versicherungvergleich.info